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Freitag, Dezember 13, 2024
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Vorsorgen für den Fall des Falles

Vormunschaft, Entmündigung – viele haben die Vorstellung, dass so etwas eintritt, wenn sie durch Alter, Krankheit oder Unfall selber nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. „Das ist aber heute nicht mehr so“, sagt Anne Thier vom SkF-Betreuungsverein. Statt dessen ist nach einer Reform 1992 ein Betreuungsrecht in Kraft getreten, das zum Ziel hat, Menschen zu unterstützen, die selber nicht mehr in der Lage dazu sind. Es verbietet, Menschen zu entmündigen. „Früh genug sollte man sich darüber Gedanken machen, wer im Falle eines Falles die Betreuung übernimmt“, sagt Angela Krüper vom SkF (Sozialdienst katholischer Frauen) Coesfeld, der im Kreis Coesfeld für die Betreuungen zuständig ist. Wer sich um finanzielle Dinge kümmert, Versicherungsangelegenheiten regelt oder über medizinische Behandlungen entscheidet. „Betreuungen erstrecken sich oft auch nur auf bestimmte Bereiche.“ Festlegen kann man das im Vorfeld selber mit einer Vorsorgevollmacht.
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