Telefonaktion: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Kurzer Draht zu Betreuungsexperten
Es kann jeden plötzlich treffen: Ein Unfall, eine Krankheit – und plötzlich ist selbstständiges Handeln nicht mehr möglich. Wer erledigt dann die finanziellen Dinge? Die Versicherungsangelegenheiten? Wer entscheidet über medizinische Eingriffe? Festlegen kann man für rechtliche Betreuungen über eine Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson. „Ehepartner oder Angehörige sind nicht automatisch zuständig“, erläutert Anne Thier vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF). In einer Aktionswoche informieren die SkF-Betreuungsvereine Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen sowie die Betreuungsstelle des Kreises Coesfeld über die Themen rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
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