41-Jährige bestreitet unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Richter am Amtsgericht lädt vier Zeugen zu Fortsetzungstermin ein
(jd). Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort stand gestern eine 41-Jährige vor dem Amtsgericht. Ihr soll am 13. November 2019 ein Überholmanöver auf der B 474 missglückt sein. Einigkeit herrschte vor Gericht noch hinsichtlich des Unfallhergangs. „Ein Fahrer vor mir hat überholt, ich bin ihm gefolgt, habe es aber nicht mehr geschafft, hinter ihm einzuscheren und musste stark abbremsen, weil Gegenverkehr kam. Als ich nach rechts ziehen wollte, bin ich mit einem Lkw zusammengestoßen und mein Auto hat sich um 180 Grad gedreht“, berichtete die Angeklagte. Ab da unterscheiden sich ihre Aussage und die von vier Zeugen. Sie gab vor Gericht an, dass ihr Auto nach der Drehung, die sie auf die Gegenfahrbahn gebracht habe, nicht stehen geblieben sei und sie weiterfahren musste, weil sich hinter ihr bereits ein weiteres Fahrzeug näherte und neben ihr die Leitplanke gewesen sei. Bei der ersten Möglichkeit habe sie gehalten und die Polizei gerufen.
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